Die Uno-Behindertenrechtskonvention geht von einem inklusiven Bildungssystem aus. Das Bildungssystem schließt grundsätzlich niemanden aus, sondern ist für alle Kinder offen, unabhängig von der Form und dem Grad der Beeinträchtigung. Die Kinder sind somit grundsätzlich nicht auf Förder- oder Sonderschulen zu unterrichten, sondern auf Regelschulen. Deutschland ist der Konvention vor einem Jahr beigetreten und dementsprechend verpflichtet, die Vorgaben innerstaatlich auch umzusetzen. Die Schulgesetze der Länder sind zu ändern oder neu auszulegen: Jedes Kind muss zunächst einen automatischen Zugang zu einer Regelschule bekommen. Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder nur noch zu einer Sonder- oder Förderschule geschickt werden, wenn es anders nicht geht. (Vgl.:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,674128,00.html)
Meiner Meinung nach geht es bei der verordneten Inklusion ums Sparen und nicht wirklich um die Kinder mit einer Behinderung.
In einer Förderschule werden die Kinder mit einer geistigen Behinderung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Berücksichtigung ihres eigenen Tempos unterrichtet. Dies kann ich mir nicht an einer Regelschule vorstellen.
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Bei körperlich behinderten Kindern sollte auf jeden Fall der Regelschulenbesuch ermöglicht werden. Hier haben die Bundesländer aber noch viel zu erledigen. Die Schulen sind nicht rollstuhlgeeignet. Die Schultoiletten müssten dann eine Behindertentoilette zusätzlich haben. Ich bin gespannt, wie die Umsetzung des inklusiven Bildungssystems verlaufen wird.