Heilpädagogik Kinderlieder

Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
Sie können in diesem Forum ohne Registrierung (= als Gast) Beiträge schreiben. Gastbeiträge werden moderiert.

Jedes Kind darf auf eine Regelschule?

Jedes Kind darf auf eine Regelschule? 14 Feb 2010 17:59 #1

  • Diana
Die Uno-Behindertenrechtskonvention geht von einem inklusiven Bildungssystem aus. Das Bildungssystem schließt grundsätzlich niemanden aus, sondern ist für alle Kinder offen, unabhängig von der Form und dem Grad der Beeinträchtigung. Die Kinder sind somit grundsätzlich nicht auf Förder- oder Sonderschulen zu unterrichten, sondern auf Regelschulen. Deutschland ist der Konvention vor einem Jahr beigetreten und dementsprechend verpflichtet, die Vorgaben innerstaatlich auch umzusetzen. Die Schulgesetze der Länder sind zu ändern oder neu auszulegen: Jedes Kind muss zunächst einen automatischen Zugang zu einer Regelschule bekommen. Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder nur noch zu einer Sonder- oder Förderschule geschickt werden, wenn es anders nicht geht. (Vgl.: http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,674128,00.html)

Meiner Meinung nach geht es bei der verordneten Inklusion ums Sparen und nicht wirklich um die Kinder mit einer Behinderung.
In einer Förderschule werden die Kinder mit einer geistigen Behinderung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Berücksichtigung ihres eigenen Tempos unterrichtet. Dies kann ich mir nicht an einer Regelschule vorstellen. :?:

Bei körperlich behinderten Kindern sollte auf jeden Fall der Regelschulenbesuch ermöglicht werden. Hier haben die Bundesländer aber noch viel zu erledigen. Die Schulen sind nicht rollstuhlgeeignet. Die Schultoiletten müssten dann eine Behindertentoilette zusätzlich haben. Ich bin gespannt, wie die Umsetzung des inklusiven Bildungssystems verlaufen wird.

Jedes Kind darf auf eine Regelschule? 14 Feb 2010 19:06 #2

  • Annabelle
Wenn Kinder mit einer geistigen Behinderung eine Regelschule besuchen,erhalten sie üblicherweise auch eine heilpädagogische Begleitung im Umfang von 7 Stunden pro Woche. Diese wird meist auch durch eine Heilpädagogin abgedeckt. Die übrige Zeit erhält dieses Kind so viel Zuwendung und Aufmerksamkeit von der Lehrerin, wie diese neben dem Unterrichten der anderen Kinder geben kann. Ich konnte nirgends nachlesen, wie die Umsetzung durch das neue UN-Konversionsgesetz aussieht. Gibt es dann mehr Stunden für die heilpädagogische Begleitung? Wer hat darüber etwas gelesen?

Jedes Kind darf auf eine Regelschule? 14 Mai 2010 16:39 #3

  • Anonymous
Das Problem fängt schon damit an, dass die Regelschule längst keine Schule mehr ist; sie ist eher das Gegenteil dessen, was das Wort ursprpünglich bedeutet. Dann war es ja bisher auch schon so, dass es für die Überweisung in die Sonderschule ohne Unterschrift der Eltern nicht ging. Das hat man ihnen allerdings in aller Regel nicht oder nicht deutlich gesagt. Von Dürfen kann in einem Land mit Schulzwang außerdem gar keine Rede sein; es steht nur eine andere Variante des MÜSSENS ins Haus. Darum spreche ich als Ich-kann-Schule-Lehrer von der Du-musst-Schule, die sich nur in Äußerlichkeiten unterscheidet.
Ob man in der Schule auf- oder ablebt, dass hängt weitgehend davon ab, ob man es mit einem Lehrer im Sinn des Wortes (auch das ist ganz anders als wir es heute praktizieren und kaum einer kennt diesen Sinn noch) zu tun bekommt oder mit Unterrichtsvollzugsbeamten, die eine Planstelle ausfüllen müssen und ihrem Dienstherrn rechenschaftspflichtig sind.
Wenn Schule eine wirkliche Gemeinschaft wäre, dann müssten sich doch die Mit-glieder dieser Gemeinsachaft aufeinander einstellen und miteinander ihr gemeinsames Werk entwickeln. Die morderne Pädagogik hat die Gemeinschaft a) des gemeinsamen Werks und b) des gemeinsamen Tuns beraubt; man übt sich einzeln nebeneinander und gegeneinander in Schablonen ein. Die Schablone ist alles, der Mensch ist nichts. Das ist eine Farce, egal wie man das äußere Theater drum herum inszeniert.
Not amused
Franz Josef Neffe