Diagnose von verbaler Entwicklungsdyspraxie
Die Kinder, bei denen die verbale Entwicklungsdyspraxie diagnostiziert wird, haben ein normales Hörvermögen, keine epileptischen Anfälle, einen nonverbalen Intelligenzquotienten von mindestens 80 und keine erworbene neurologische Krankheit. Die Diagnose „verbale Entwicklungsdyspraxie" wird durch einen Kinderneurologen gestellt. Die Bestätigung der Diagnose erfolgt durch einen Sprachtherapeuten anhand von Sprech- und Sprachtests. Zur Diagnostik werden Verhaltensbeobachtungen, Screeningverfahren, halbstandardisierte Verfahren sowie standardisierte Verfahren durchgeführt.
- Details
- Erstellt am 18.01.2008
- Geschrieben von Diana Saft