Definition Hörsehbehinderung und Taubblindheit
„Unter den Begriff Taubblinde fallen alle Menschen, die von Geburt an oder durch Erkrankung und Unfall Gehör und Augendlicht verloren haben... aber auch Personen, die über Hör- und Sehreste verfügen." (kath. Taubblindenseelsorge: 2002)
Im Folgenden möchte ich die Begriffe Hörbehinderung und Sehbehinderung erläutern.
Hörbehinderung
Grundsätzlich werden Hörschädigungen in Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit unterschieden.
Gehörlosigkeit/Taubheit
Gehörlosigkeit „Ist der bei einem Menschen bestehende Zustand einer so starken Hörschädigung, dass dieser Zusprache über Hörgeräte nicht mehr verstehen kann. Bestimmend für das Symptombild der Gehörlosigkeit ist auch die Beeinträchtigung der Sprache." (Schramm: 1992, 143). Gehörlose Menschen unterscheidet man zum einen in Kinder, deren Gehörlosigkeit von Geburt an vorliegt, bzw. Kinder die vor dem Erlernen der Lautsprache ertaubt sind (vorsprachlich gehörlos) und zum anderen in Kinder die erst nach dem Erlernen der Lautsprache ihr Gehör verloren haben (nachsprachlich gehörlos). Die Verbindung vom Beginn der Gehörlosigkeit und dem Sprachgebrauch ist dahingehend von Bedeutung, das sich die Gehörlosigkeit negativ auf dem Spracherwerb, bzw. den Spracherhalt auswirkt. (Vgl. Stramm: 1992, 144)
Schwerhörigkeit
Als schwerhörig bezeichnet man alle Menschen„..., deren Hörfähigkeit so stark beeinträchtigt ist, dass sie die Sprache in ihrer Umgebung nach Laut, Form und Inhalt nur unvollständig erlernen" (Schramm: 1992, 144).
Eine Hörschädigung beeinträchtigt je nach Grad und Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung neben sprachlicher Entwicklung, die emotionale und kognitive Entwicklung des Kindes und erschwert im weiterhin die Aufnahme sozialer Kontakte (Vgl. Schramm: 1992, 145).
Sehbehinderung bzw. Blindheit
Blindheit ist ein schwerer, durch optische Hilfsmittel nicht mehr zu korigierender Verlust des Sehvermögens. Blindheit ist nicht in einer einheitliche, auf alle Lebensbereiche übergreifende Definition zu fassen. Im medizinischen Sinne ist derjenige blind, der hell und dunkel nicht mehr unterscheiden kann. Im sozialrechtlichem Sinne ist jeder blind, der sich in vertrauter Umgebung ohne fremde Hilfe nicht mehr zurechtfindet. Als „praktisch blind" werden Menschen bezeichnet, deren Sehfähigkeit auf ein 50stel der normalen Sehkraft gemindert ist.
Menschen, deren Sehvermögen auf ein 25stel bis ein 50stel der normalen Sehkraft vermindert ist, gelten als hochgradig sehbehindert. (vgl. Schramm 2002: 151)
Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit
Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art, die sich nicht aus der Addition von Taubheit und Blindheit ergibt. Unter Taubblindheit ist eine Mehrfachbehinderung zu verstehen, die ausgeht von einer Schädigung sowohl des Sehens als auch des Hörens. Je nach Umfang der Beeinträchtigung ist die betroffene Person hörsehbehindert oder taubblind. (vgl. Oberlinhaus: 2002). Sind Kinder von Geburt an taubblind oder verlieren in früher Kindheit beide Sinne sind sie zum Ausfall der Augen und des Gehörs stumm. (vgl. katholische Blindenseelsorge: 2002). Es kommt selten vor, dass Taubblindheit, ohne weitere Schädigung auftritt. In vielen Fällen ist sie verbunden mit einer schweren geistigen Behinderung oder einer Lernbehinderung. Bei anderen taubblinden Kindern wiederum liegen zusätzliche Beeinträchtigungen wie Körperbehinderung, Epilepsie, Verhaltensstörungen und neurologische Schädigungen vor. (vgl. BSV-Chemnitz: 2002). Laut der Katholischen Blinden- und Taubblindenseelsorge (2002) leben derzeit schätzungsweise 1000 taubblinde Menschen in Deutschland.
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- Erstellt am 01.01.2003
- Geschrieben von Alexandra May