Förderung hörsehbehinderter bzw. taubblinder Kinder und Jugendlicher am Beispiel der Oberlinschule in Potsdam
Im Oberlinhaus Potsdam-Babelsberg werden derzeit 27 hörsehbehinderte und taubblinde Kinder unterrichtet, betreut und begleitet. Zum Schulbereich gehört eine Wohnstätte, in dem die meisten der Kinder in kleinen, familienähnlichen Gruppen wohnen. Bundesweit gibt es insgesamt acht Einrichtungen, die taubblinde Menschen betreuen. Das Oberlinhaus ist die älteste Taubblindeneinrichtung in Deutschland. Die schulische Förderung taubblinder Menschen im Oberlinhaus begann im Jahre 1887, als das taubblinde Mädchen Hertha Schulz in das Haus kam. (vgl. Oberlinhaus: 2002)
Die Oberlinschule
Die Oberlinschule als Förderschule möchte Lern-, Lebens- und Handlungsraum für körperbehinderte sowie hörsehbehinderte und taubblinde Kinder sein. Dabei wird der Erziehung und Bildung zur Selbstentfaltung/Selbstbestimmung und der sozialen Eingliederung der Vorrang eingeräumt. Die Orientierung am Kind in seiner Gesamtpersönlichkeit steht im Mittelpunkt.
Ein besonderes Angebot des Oberlinhauses ist die Förderung hörsehbehinderter und taubblinder Kinder.
Im Taubblindenschulbereich werden folgende Kinder und Jugendliche unterstützt:
- Kinder und Jugendliche mit angeborener Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit
- Kinder und Jugendliche mit erworbener Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit
- Kinder und Jugendliche, die von Hörsehbehinderung bzw. Taubblindheit bedroht sind
- Mehrfach- und sehbehinderte oder mehrfach- und hörbehinderte Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres sonderpädagogischen Förder- bzw. Kommunikationsbedarfs für eine Beschulung im Taubblindenschulbereich in Frage kommen.
(vgl. Oberlinhaus: 2002)
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- Erstellt am 01.01.2003
- Geschrieben von Alexandra May