Funktionen und Aufgaben der Erwachsenenpädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung
Georg Theunissen (2003: 62 ff) benennt folgende Funktionen der Erwachsenenpädagogik von Menschen mit geistiger Behinderung:
- Emanzipatorische Funktion: Emanzipation ist das Überwinden von Verhältnissen, die die Verwirklichung des vollen Menschseins beeinträchtigen bzw. verhindern. Der Emanzipationsgedanke entspricht demnach dem bereits beschriebenen Empowermentansatz.
- Kompensatorische Funktion: Im Sinne von Nach- und Wiederholen von versäumten Lerninhalten und die Kompensation von spezifischen Lernausfällen.
- Komplementäre Funktion: Die sich ständig verändernden Lebensbedingungen erfordern eine laufende Anpassung an die Umwelt, so dass Informationsvermittlung, Aufklärung und die Unterstützung bei der Bewältigung der gesellschaftlichen Realität eine Aufgabe der Erwachsenenpädagogik von Menschen mit geistiger Behinderung ist.
- Therapeutische Funktion: Therapeutische Verfahren können im Rahmen der Erwachsenenbildung zum Einsatz kommen, wenn sie dem Bildungsanliegen dienen. Lern- und Bildungsprozesse können demnach therapeutische Qualitäten haben, wenn sie z. B. zum Aufbau oder zur Steigerung des Identitäts- und Selbstwertgefühls sowie zum Abbau von Lernhemmungen beitragen. Entscheidend ist hier die Verknüpfung mit der emanzipatorischen Funktion.
- Integrative Funktion: Erwachsenenbildung bei Menschen mit geistiger Behinderung hat auch die Funktion von „Eingliederungshilfe", in dem die Bildungsangebote Themen, wie z. B. Wohntraining oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Inhalt haben.
Laut Georg Theunissen (2003: 78 ff) stellen die zentralen eng verknüpften Aufgaben hinsichtlich der Selbstbestimmung behinderter Menschen die Unterstützung und Begleitung der Identitätsbildung, der Persönlichkeits-entwicklung und der Sachwelterschließung sowie soziales Lernen zum Zwecke sozialer und partnerschaftlicher Teilhabe dar. Das übergeordnete Ziel der erwachsenenpädagogischen Angebote für Menschen mit einer Behinderung ist demnach die Entfaltung von Fähigkeiten hinsichtlich von Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Solidarität. Konkret bedeutet dies, dass Rahmenbedingungen vorhanden sein müssen, in denen sich behinderte Menschen austauschen, beraten und zunehmend ermächtigen können, ihre Interessen selbst bestimmt zu vertreten und die bereits beschriebenen Schlüsselqualifikationen auszubilden
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- Erstellt am 01.02.2007
- Geschrieben von Alexandra May