Die Ebenen der Integration
Unter Integration versteht Stefan Doose (1997), dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Behinderung miteinander leben, lernen und arbeiten können und sollen (vgl. Theunissen 2003: 108). Laut Christian Lindmeier (2000: 14) versteht sich die integrative Bildungsarbeit als Verständigungslernen, bei dem Menschen aus unterschiedlichem Milieu voneinander Verschiedenes und Neues lernen. Integration muss nach Bengt Nirje als ein komplexes und mehrschichtiges Phänomen aufgefasst werden, welches sich auf mehreren Ebenen der personalen und sozialen Wirklichkeit konstituiert. Im Anschluss werden diese verschiedenen Ebenen der Integration im Hinblick auf die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung dargestellt (vgl. Lindmeier 2000: 11 ff):
- Räumliche Integration bedeutet, dass die Bildungsangebote in Regel-einrichtungen der Erwachsenenbildung, wie z. B. den Volkshochschulen durchgeführt werden.
- Funktionale Integration versteht sich als Erweiterung der räumlichen Integration, d. h. Regeleinrichtungen der Erwachsenenbildung sollten barrierefrei sein und zudem auf funktionale Beeinträchtigungen von behinderten Menschen abgestimmte Lernmaterialien und -hilfen zur Verfügung stellen.
- Soziale Integration bezieht sich auf zwischenmenschliche Beziehungen. Soziale Akzeptanz und Respekt auf gegenseitiger Basis sollen durch dieses soziale Zusammensein gefördert und gefestigt werden. Hierzu gehören u. a. Kurse in denen behinderte und nichtbehinderte Teilnehmer gemeinsam lernen.
- Personale Integration bedeutet, dass sich entwickelnde und sich verändernde Bedürfnis nach sinngebenden Beziehungen. Dazu ist notwendig, dass die Lebens- und Wohnsituation von behinderten Menschen solche persönlichen Beziehungen einschließlich Partnerschaft zulässt. Als Erweiterung des Normalisierungsprinzips soll das Wohnen behinderter Menschen demnach nicht mehr in Institutionen erfolgen sondern in Privatwohnungen, so dass diesen Menschen ein gemeindenahes- und stadtteilintegriertes Wohnen ermöglicht wird und somit auch soziale Integration gewährleistet wird. Darüber hinaus kann Erwachsenenpädagogik an dieser Stelle die Möglichkeit zum Kompetenzerwerb für ein selbstständiges Leben bieten.
- Gesellschaftliche Integration bezieht sich auf die Entwicklung als Bürger im Bezug auf gesetzliche Ansprüche, auf die Gelegenheit zum persönlichen Wachstum und einem erfüllten Dasein durch entsprechende Respektierung individueller Wünsche. Durch die Grundprinzipien der Erwachsenenbildung (Freiwilligkeit, Wahlfreiheit und Mitbestimmung) wird der Forderung (der gesellschaftlichen Integration) nach Selbst-bestimmung entsprochen.
- Organisatorische Integration kann nicht als „normale" strukturelle Bedingung der Erwachsenenbildung angesehen werden. Die räumliche, soziale, personale und gesellschaftliche Integration behinderter Menschen bedarf der institutionellen Verankerung.
- Didaktische Integration steht im engen Zusammenhang mit der sozialen Integration. Der didaktischen Integration liegen die makrodidaktische (Angebotsplanung) und mikrodidaktische (Kursplanung und -durchführung) Handlungsebene zu Grunde.
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- Erstellt am 01.02.2007
- Geschrieben von Alexandra May