Organisationsformen der integrativen Erwachsenenbildung
Die organisatorische Integration hat eine große Bedeutung für die integrative Erwachsenenbildung. Hier lassen sich verschiedene Organisationsformen abgrenzen, wobei hier insbesondere die organisatorische Zuständigkeit, der Lernort und die Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens von Menschen mit und ohne Behinderung für die Abgrenzung der Modelle ausschlaggebend ist (vgl. Lindmeier; Ryffel; Skelton 2000: 139 ff).
- Separationsmodell:
Hier werden die Bildungsangebote von Institutionen (z. B. Einrichtungen der Behindertenhilfe, kirchlichen Organisationen) geplant und durchgeführt, welche primär keinen Bildungsauftrag haben. Die Adressaten der Angebote sind ausschließlich Menschen mit geistiger Behinderung. - Kooperationsmodell:
Hier kooperieren Einrichtungen der Behindertenhilfe mit Institutionen der allgemeinen Erwachsenenpädagogik (wie z. B. der Volkshochschule) in unterschiedlicher Weise bei der Organisation und Durchführung der Bildungsangebote. Die Erwachsenbildungseinrichtungen haben hier u. a. den Auftrag administrative Aufgaben (wie Anmeldemodalitäten) zu übernehmen und die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Verlagerung der Lernorte außerhalb der o. g. Einrichtungen ermöglicht die räumliche Integration und somit den Abbau von Hemmschwellen zum Besuch von regulären Kursangeboten sowie die Anbahnung von Sozialkontakten (soziale Integration). Die Kursplanung und –durchführung hingegen wird in den meisten Fällen von Mitarbeitern aus der Behindertenarbeit übernommen. - Zielgruppenmodell:
Zielgruppenarbeit wird zum einen von Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenpädagogik, die Menschen mit geistiger Behinderung als eigenständige Zielgruppe berücksichtigen, durchgeführt. Bei größeren Einrichtungen wird meist ein eigener Fachbereich eingerichtet. Zum anderen unterbreiten spezialisierte (eigenständige) Erwachsenenbildungseinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung Angebote (z. B. die Sondererwachsenenbildungseinrichtung Heimvolkshochschule Bethel) nach dem Zielgruppenmodell. Ausschlaggebend für die Zuordnung zum Zielgruppenmodell ist der Fakt, dass die Fachkompetenz in Bezug auf Erwachsenenbildung ebenso wie in Bezug auf behindertenspezifische Angelegenheiten bei der anbietenden Institution liegt. Dies ist die zentrale Vorraussetzung beim Übergang zum Integrationsmodell mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot. - Integrationsmodell:
Die allgemeinen Erwachsenenbildungseinrichtungen bieten behinderten Menschen separate Kurse an und öffnen ebenso ihre regulären Kurse für Menschen mit Behinderung (integrative Angebote). Eingeschlossen sind hier auch Dienstleistungen, wie die fachliche Beratung sowie die Koordination bei Bedarf an persönlicher Assistenz und Begleitung.
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- Erstellt am 01.02.2007
- Geschrieben von Alexandra May