Zusammenfassung und Schlussbetrachtung Teil 2
Die Leitidee der Erwachsenenbildung für Menschen mit geistiger Behinderung ist der allseitig entfaltete und emanzipierte Menschen, welcher als integriertes Mitglied der Gesellschaft zu einem sinnerfüllten und weitestgehend selbstständigen Leben gelangen soll. Wolfgang Klafki verweist in seiner allgemeinen Bildungskonzeption darauf hin, dass Bildungsfragen auch Gesellschaftsfragen sind und das es darum geht zeittypische Schlüssel-qualifikationen zu erwerben und lebenslange Bildung für alle Menschen in Selbst-bestimmung und Integration zu erreichen. Ausgehend vom Grundrecht „Bildung für alle" ist es notwendig Menschen mit geistiger Behinderung den Zugang zu Kursen der allgemeinen Erwachsenenbildung zu ermöglichen. Besondere Aufmerksamkeit kommt in diesem Kontext der integrativen Erwachsenenbildung nach Christian Lindmeier in Kapitel 4 zu. Er versteht die integrative Bildungsarbeit als Verständigungslernen, d .h. als Austausch unterschiedlicher lebensweltlicher Erfahrungen. Um integrative Erwachsenenbildung durchzuführen bedarf es zunächst jedoch einer Veränderung, des öffentlichen Bewusstseins und dem Abbau von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen.
Zudem wird in der Diskussion deutlich, dass die reguläre Erwachsenenbildung derzeit noch sehr häufig die Bedürfnisse und Interesse behinderter Menschen ignoriert. Christian Lindmeier spricht sich daher für die Verankerung der integrativen Idee in der Erwachsenenbildung aus. Er benennt als übergeordnete Aufgabe, die Integration der Erwachsenenbildung selbst, um eine nicht aussondernde Erwachsenenbildung zu schaffen, welche nicht im Einklang mit dem Normalisierungsprinzip steht. Integration zeigt sich dabei auf verschiedenen Ebenen. Der erste Schritt der integrativen Bildung ist gegenwärtig die flächendeckende Verwirklichung von räumliche und funktionale Integration von Erwachsenenbildungsangeboten für Menschen mit Behinderung. Christian Lindmeier betont, dass die Kooperations- und Zielgruppenmodelle separate Angebotsformen ersetzten sollen und letztlich auf die integrative Form im Sinne des Normalisierungsprinzips hinwirken sollen.
Die Teilnahme an integrativen Angeboten scheint jedoch nicht für jede Personengruppe als Maximalforderung geeignet. Insbesondere die Bildungsbenachteiligung schwer geistig behinderte Menschen ist gegenwärtig als sehr hoch einzustufen. Hier stellt das aktuelle Ziel, die grundlegende Partizipation an Erwachsenenbildungsangeboten dar, sei es in Form des Kooperations-, als auch des Zielgruppenmodells. Die Beschreibung der Planungskonzeption in Kapitel 5 verdeutlicht, dass auch die Entwürfe der Kooperations- und des Zielgruppenmodells ihre Berechtigung haben. Insbesondere da diese Kurse die besonderen Lernvoraussetzungen, Lernziele und -möglichkeiten der behinderten Teilnehmer berücksichtigen und hier eine geeignete Lernumgebung geschaffen wird, den insbesondere lebensnahe Erwachsenenbildungen ermöglicht aussichtsreiche Lernprozesse.
Überblickt man zusammenfassend die derzeitige Bildungssituation geistig behinderter Menschen verdichtet sich das Bild, dass die Umsetzung des Zieles der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben, im Erwachsenenbildungsbereich noch am Anfang steht. Jedoch ist es unentbehrlich jedem Menschen das Bürgerrecht auf lebenslange und permanente Weiterbildung zu ermöglichen. Die flächendeckende Angebotsstruktur für Menschen mit geistiger Behinderung ist wünschenswert und erfordert zunächst die Verwirklichung entsprechender Vorraussetzungen und Rahmenbedingungen. Dies kann nur durch eine intensive Kooperation und Vernetzung von allgemeiner Erwachsenenbildung und den Einrichtungen der Behindertenhilfe gelingen.
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- Erstellt am 01.02.2007
- Geschrieben von Alexandra May