Einkommenssituation von Mitarbeitern in einer Werkstatt für behinderte Menschen, Teil 1

Einkommenssituation von Mitarbeitern in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

a) Entlohnung der Mitarbeiter in der WfbM

Die Beschäftigten sind in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis in der Werkstatt angestellt (§ 138 SGB IX) und somit sozial- und rentenversichert. (vgl. Köhncke (2009), S. 27) Das heißt auch, dass die Regelarbeitszeit einen Umfang von 35 bis 40 Wochenstunden beträgt. Allerdings werden innerhalb dieses Zeitraumes auch Förder- und Therapiestunden sowie Pausenzeiten durchgeführt (WVO § 6). Es werden Tätigkeiten im Rahmen des Werkstattrates gewährleistet, der die Interessen und Angele-genheiten der Mitarbeiter innerhalb der Werkstatt vertritt (SGB IX § 139, WVO § 14).
Aus den Einnahmen, die durch die unter Kapitel Zwei genannten Quellen zustande kommen, werden die Mitarbeiter mit einem Durchschnittslohn bezahlt. (vgl. auch Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (o.J.)

Lohn-Grundbetrag

Der Lohn setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes des zweiten Ausbildungsjahres im Berufsbildungsbereich der Werkstatt, „einem leistungsangemessenen Steige-rungsbetrag" und dem Arbeitsförderungsgeld (§ 138 SGB IX). Das Ausbildungsgeld beträgt einheitlich in allen Bundesländern monatlich gegenwärtig 63 Euro im ersten und 75 Euro im zweiten Jahr. Die Bundesagentur für Arbeit erbringt diese Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts für Men-schen mit Behinderung. (vgl. Bundesagentur für Arbeit (2012) Es steht dem Beschäftigten ohne Abstriche zu. (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2006) Der gesamte Grundbetrag des Arbeitslohns wird jedoch nicht von der Bundesagentur für Arbeit geleistet, sondern aus dem wirtschaftlichen Arbeitsergebnis der Werkstatt bezahlt. (vgl. auch Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbil-dungswerke (o.J.)

Steigerungsbetrag

„Der Steigerungsbetrag bemisst sich nach der individuellen Arbeitsleistung der behinderten Men-schen, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitsmenge und Arbeitsgüte." (SGB IX § 138)
Der Betrag variiert in den jeweiligen Werkstätten. Bei der Bemessung des Steigerungsbetrages wer-den, je nach Konzept der Werkstatt, neben quantitativen und qualitativen Aspekten der Arbeitsleistung auch die Komplexität des Arbeitsplatzes, das Sozialverhalten, Schmutz- und Lärmzulagen, Lebensalter und die Werkstattzugehörigkeit berücksichtigt. (vgl. Wikipedia (2012)

Arbeitsförderungsgeld

Das Arbeitsförderungsgeld ist eine von der Arbeitsleistung unabhängige ergänzende Zuzahlungspau-schale der jeweiligen Rehabilitationsträger. Jeder Beschäftige im Arbeitsbereich der Werkstatt erhält diese Pauschale ausgezahlt. (vgl. auch Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (o.J.)
Die Höhe dieses Betrags beträgt monatlich maximal 26 Euro. In voller Höhe wird es allerdings nur unter der Voraussetzung ausgezahlt, dass es zusammen mit dem monatlichen Arbeitsentgelt einen Betrag von 325 Euro nicht übersteigt. Ist das Arbeitsentgelt höher als 299 Euro, wird mit dem Arbeits-förderungsgeld die Differenz bis zum Betrag von 325 Euro ausgezahlt. (SGB IX § 43)

Gesamtlohn

Die Höhe der Entlohnung der Beschäftigten ist zum großen Teil abhängig von der wirtschaftlichen Situation und Auftragslage der Werkstatt, weshalb die Lohnspanne in den verschiedenen Werkstät-ten im Vergleich sehr groß ist. Sie variiert zwischen 101 Euro bis zu 600 Euro, soll aber nach § 12 WVO 70% der Gewinnausschüttung der Werkstatt nicht unterschreiten. (Werkstatt Zeitung Nr. 4 (2010), S. 5); Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (o.J.) Im Durchschnitt beträgt der Lohn ca. 160 Euro im Monat. Für die meisten Beschäftigten sind die durchschnittlich 160 Euro die einzige Summe, über die sie frei verfügen können. (vgl. Köhncke (2009), S. 58)

Über die Autorin/den Autor
Katja Driesener schloss 2012 ihr Bachelor-Studium Heilpädagogik erfolgreich ab. Sie betreut im Rahmen der Einzelfallhilfe Kinder mit Autismus innerhalb ihrer Familien und ist als Schulhelferin tätig. Im Autismus-Bereich bildet sie sich intensiv weiter. Vor dem Studium absolvierte sie eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin.

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