Ethische Diskussion unter Beachtung des Inklusionsgedanken
Gemessen an dem Ziel, die Mitarbeiter einer Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten, erfüllen die Werkstätten für behinderte Menschen nach wie vor ihre Rehabilitationsaufgabe nicht. Zwischen 2002 und 2006 gelang der Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt bei 0,11 Prozent der Beschäftigten. (vgl. Köhncke (2009), S. 60)
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass Menschen mit Behinderung kontinuierlich über Jahre und Jahrzehnte hinweg in einer Werkstatt für ein geringes Taschengeld mit einer Vollzeitanstellung beschäftigt werden, ohne je die Chance zu haben auf dem ersten Arbeitsmarkt eingesetzt zu werden und ein übliches Gehalt zu verdienen. Allerdings verrichten diese Mitarbeiter wichtige Tätigkeiten, unter anderem für die Metall- und Elektroindustrie. Es werden Spielzeuge hergestellt und zusammengebaut, sowie sehr kunstvolle Gegenstände aus Keramik für den alltäglichen Gebrauch erstellt. In einigen Werkstätten befinden sich eine Weberei oder Druckerei. All diese Tätigkeiten erfordern sehr differenzierte Fähigkeiten, Konzentration und Geschick. Dennoch werden die Arbeiten nur mangelhaft entlohnt, mit dem Argument es handele sich um rehabilitative Tätigkeiten die eine Wiedereingliederung zum Ziel haben sollen und nicht hohe Verdienstmöglichkeiten. Die Beschäftigten sollen durch und während ihrer Arbeit lernen und ihre Fähigkeiten und Fertig-keiten sollen gefördert werden. Das habe nichts mit Lohnarbeit zu tun. „Die wertschaffende Arbeit ist nur ein Nebeneffekt. Aufgrund des therapeutischen Überbaus sei mehr Bezahlung für die Beschäftigten nicht möglich." (Werkstatt Zeitung Nr. 4, (2010), S. 5) Obwohl es sich um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit handelt, ist diese „'nicht mit Erwerbsarbeit vergleichbar', so die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen." (Zitat nach: Werkstatt Zeitung Nr. 4, (2010), S. 5)
Den Lebensunterhalt können Werkstattbeschäftigte von der Taschengeldentlohnung jedenfalls nicht bestreiten. Somit sind sie bis zu ihrer Berentung von Grundsicherungsleistungen des Staates abhängig. Mit Autonomie, Selbstbestimmung und Befähigung hat diese seit Jahrzehnten angewandte Handhabe allerdings nichts zu tun!
Eine ethische Diskussion über den Inklusionsbegriff und der Umsetzung des Paradigmas in der Gesellschaft, in der Politik, im Rechtssystem, in den Organisationen sozialer Dienstleistungen und schließlich für das Handeln der Akteure sozialer Arbeit und den bisher vorrangig be-handelten Mitarbeitern der Werkstätten ist seit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention wieder neu entflammt. Sie steht in den Startlöchern für ein mögliches Umdenken. Es ist nach der Integrationsdebatte ein wiederholter Anfang geschaffen, der unter anderem die Umstrukturierung der gesellschaftlichen Systeme zugunsten der Mitarbeiter und Rehabilitanden der Werkstätten angestoßen hat. Es ist ein neuerlicher Initialfunke. Fraglich ist, wann und wie es sich weiterentwickeln wird.
Unter der Betrachtung der Inklusion in Verbindung mit den Forderungen der BRK stehen die politischen, sozialen und gesellschaftlichen Systeme und Instanzen Deutschlands noch weit am Anfang einer inklusiven Gesellschaft und Arbeitswelt. Noch sind die Möglichkeiten rar, die die volle Entfaltung des Potentials der Menschen in ihrer mannigfaltigen Verschiedenheit sowohl gesellschaftlich, beruflich als auch im privaten Leben ermöglichen.
Ein dabei wichtiges sozialrechtliches Instrument stellt das Persönliche Budget dar. Es wird vorrangig bisher als Hilfe zur Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen (siehe § 17 SGB XI) erprobt und diskutiert. Es ist eine neue Methode, die eine noch geltende Dominanz in der Steuerung der staatlichen Hilfen reduzieren und Selbstbestimmtheit in den Entscheidungen für die eigenen Lebensprozesse stärken soll. (vgl. Lob-Hüdepohl/Kurzke-Massmeier (2010), S. 56) Zum Einsatz kommt im Rahmen des Persönlichen Budgets regelmäßig der Einkauf eigener Assistenten für die selbstständige und selbstbestimmte Alltags- und Lebensgestaltung. Solche Assistenten begleiten den Alltag und über-nehmen all jene Aufgaben, die die Assistenz in Anspruch nehmende Person nicht bewältigen kann. Weiterhin helfen sie, Barrieren zu beseitigen und ermöglichen Zugangschancen zur Teilhabe in jedem Lebens- und Gesellschaftsbereich. Sozialpolitisch gilt es also den Weg der Sozialinklusion, Teilhabe und Solidarität zu beschreiten hin zu einem Gemeinwesen, welches das „komplexe Gefüge von Institutionen, Organisationen und Personen ‚inklusionstauglich'" gestaltet. Alle in diesem neu gebildeten Gemeinwesen existierenden Menschen sollen sich als Bürger begreifen, achten und wertschätzen, um schließlich daraus eine alle Lebensbereiche berührende individuelle Autonomie empfindbar und anwendbar entstehen zu lassen. (vgl. ebd. S. 57)
Laut Spieß gilt es für eine inklusive Gesellschaft drei wesentliche Ziele zu erfüllen:
„Aus ethischer Perspektive formuliert richtet sich eine dreifache Forderung an die inkludierende Ge-sellschaft: Respekt vor Autonomie aller Individuen, Befähigung zu eigenverantwortlichem und selbst-bestimmtem Leben, Anerkennung der verschiedenartigen Lebensformen als wertvolle Lebensformen." (Spieß (2011), S. 11) Aus ethischer Sicht stellt sich im Sinne der Inklusionsdebatte die Frage, wie das gesellschaftliche System so umgeformt werden kann, dass Menschen mit ihren vielseitigen und unterschiedlich ausgeprägten Ressourcen und besonderen Bedürfnissen gut und wie jeder andere in der Gesellschaft leben und beruflich arbeiten kann. Es ist – inklusiv gedacht – zwingend not-wendig, dass Lebens- und Arbeits- bzw. Berufsräume für ausnahmslos alle Menschen geschaffen werden, so unterschiedlich sie in ihren personellen Eigenschaften auch sind. Für jeden einzelnen Menschen müssen entsprechende Zugangsmöglichkeiten geschaffen und Barrierefreiheit hergestellt werden. (vgl. ebd. S. 12) In Bezug auf die Teilhabe am Arbeitsleben sollen die oben zitierten Ziele im Folgenden in einer eindeutig positionierten Diskussion näher betrachtet werden.
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- Erstellt am 01.11.2011
- Geschrieben von Katja Driesener