Wenn die Beamten sich bei dem Messen um einen Meter vermessen, ist das Ergebnis iúristisch anfechtbar. Ansonsten besteht Gerechtigkeit bei uns eben darin, dass sie objektiv messbar ist. Seit ca. 40 Jahren hat es sich eingebürgert, die Schule ggf. auch zu verklagen. Da macht die sich sofort angereifbar, wenn sie eine menschlich intelligente aber nicht objektiv an den Vorgaben ausgerichtete Entscheidung trifft.
Da z.B. Noten als Werturteile gelten und solche iuristisch nicht angreifbar sind, wartet so mancher nur darauf, dass die Schule einen Formfehler macht. Da kann man sie dann packen. Nun ja, und darum versuchen die Schulstrategen, möglichst keine Formfehler zu machen und darum .........
Du siehst, eine wirklich durchdachte, effiziente Methode fürs Leben.
Als Ich-kann-Schule-Lehrer würde ich meinen, die Beteiligten sollten den früher weithin bekannten gesunden Menschenverstand wiederentdecken können. Ich wünsche jedenfalls allen gute Erfolge.
Franz Josef Neffe