Über einen E-Mailverteiler habe ich soeben folgenden Link erhalten:
http://taz.de/Rundfunkgebuehren-der-GEZ/!102683/
Es handelt sich um einen Bericht eines Mannes mit geistiger Behinderung und einem nachgewiesenen Behinderungsgrad von über 80%. Das Versorgungsamt hatte ihm vor zwei Jahren bescheinigt, dass er GEZ-befreit sei. Da sein Vormund (der Vater) versäumte, die Befreiung an die GEZ zu schicken, wurde sein im Heim lebender Sohn postalisch von der GEZ angeschrieben und abgemahnt (nicht an den Vormund geschickt!!), er solle über 400 Euro Gebühren nachzahlen für die zwei Jahre Versäumnis. Eine rückwirkende Befreiung sei nicht möglich.
Lest diesen Artikel und kommt in eine Diskussion darüber. Ich wüsste gern, wie ihr diesen Fall seht. Was haltet ihr von der Art und Weise, wie die GEZ mit dieser Situation umgeht?
Meiner Meinung nach könnte sie durchaus Milde zeigen und die Befreiung wenigstens aufgrund der sogar bescheinigten Umstände rückwirkend zulassen.
Ich wüsste gern, wie ihr das seht.
Katja