Hall Lisa,
ja du kannst als Heilpädagogin an einer Grundschule arbeiten. Das Sozialhilferecht tritt hier in Kraft.
Heilpädagogische Maßnahmen sind Teil der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Sozialhilferecht.
Folgende Gesetzmäßigkeiten treten hier in Kraft:
§ 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG
Dieses Gesetz betrifft alle Maßnahmen zur Förderung und Betreuung von Kindern mit Behinderung.
Die heilpädagogische Maßnahme wird gewährt, wenn vor der Bewilligung einer Leistung, die Stellungsnahme des Gesundheitsamtes oder der zuständigen Landesärztin...zur Erforderlichkeit und Eignung der Maßnahme vorliegt.
Vor der Gewährung der Maßnahme wird ein Hilfeplan erstellt, dies ist gem.§ 46 BSHG zu erstellen und fortzuschreiben und bezieht alle Hilfen mit ein, die dem Kind in seiner Entwicklung förderung sollen. Dies ist unabhängig von dem jeweiligen Kostenträger. Folgt eine Erstbewilligung, ist dies meist 6 Monate gültig.
Was nicht möglich ist, ist die Kombination von Hilfen im SpZ (sozialpädiatrischen Zentren) und heilpädagogischen Maßnahmen zum Schulbesuch.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße und ein frohes Weihnachtsfest wünscht
Diana Saft