Hallo miteinander

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ich mache gerade eine berufsbegleitende Ausbildung zum Heilpädagogen in Brandenburg.
Nun haben wir uns zu letzt darüber unterhalten, dass Heilpädagogen für die eigene Arbeit Tests (nur als Beispiel: TBGB) durchführen dürfen, aber das Ergebnis nie direkt in Gutachten oder ähnlichem benennen dürfen.
Zugegeben: kompliziert formuliert!
Also: Dozentin (Diagnostik) sagt:
Test machen für die eigene Arbeit okay -> Klient wäre nach Test "leicht intelligenzgemindert" -> Gutachten darf NICHT lauten: XY ist nach Test YZ geistig behindert
SONDERN:
Verhaltensweisen A,b,c lassen den Verdacht auf eine geistige Behinderung führen.
Ist das so?
Ich entschuldige mich gleich mal für diese komplizierte Fragestellung